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Gemeinden


Mit der Vereinigung der Bürgergemeinde und der Einwohnergemeinde Ufhusen auf den 1. Januar 2005 wurde im Kanton Luzern die letzte Bürgergemeinde aufgelöst. Die Kantonsverfassung vom 17. Juni 2007 versteht unter den Gemeinden die Einwohnergemeinden. Mit der Botschaft B 33 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Gesetzesbestimmungen über die Bürgergemeinde im Luzerner Recht aufzuheben. Der Kantonsrat hat die Vorlage am 28. April 2008 unverändert verabschiedet. Sie ist am 1. August 2008 in Kraft getreten. Auf diesen Zeitpunkt hat der Regierungsrat auch das Verordnungsrecht angepasst.


PDF-Datei

Botschaft Aufhebung rechtliche Grundlagen Bürgergemeinde (B 33)


Mit einer Änderung des Gemeindegesetzes wurden sodann die Bestimmungen zur Vereinigung und Teilung von Gemeinden dem § 74 der Kantonsverfassung angepasst. Gegen die Änderung wurde das Referendum ergriffen. Am 8. Februar 2009 stimmten die Stimmberechtigten der Gesetzesänderung zu.


Link

Ergebnis Volksabstimmung

PDF-Datei

Botschaft Änderung Gemeindegesetz (B 32)


In Vorbereitung ist derzeit eine Totalrevision des Korporationsgemeinderechts (vgl. 75 KV).


Weiterführende Hinweise

Neuere parlamentarische Vorstösse:


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M 259 (Bühler)