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Neue Volksrechte


Sollen neue Volksrechte eingeführt werden? Das Referendum mit Gegenvorschlag wäre ein neues Instrument oder die Volksmotion.


Bei den Referenden unterscheidet man zwischen


Mit dem "gewöhnlichen" fakultativen Referendum kann eine Gesetzesvorlage des Kantonsparlamentes bekämpft werden. Dies kann dazu führen, dass eine Vorlage als Ganzes abgelehnt wird, obwohl vielleicht nur ein oder zwei Punkte wirklich bestritten waren. Nach der Ablehnung muss die Gesetzgebungsarbeit wieder von vorne beginnen.


Das Referendum mit Gegenvorschlag erlaubt es, die Ablehnung eines vom Kantonsrat verabschiedeten Gesetzes (=Referendumselement) mit dem Vorschlag einer Alternative zum gleichen Gegenstand (=Initiativelement) zu kombinieren. Das Referendum mit Gegenvorschlag heisst auch konstruktives Referendum. Kommt ein solches Referendum zustande, kann das Volk über den Gesetzesentwurf des Parlamentes und über den Gegenvorschlag des Initiativkomitees abstimmen.


Diese Art des Referendums vermeidet die Ablehnung eines Gesetzes aufgrund des Zusammenwirkens mehrerer Gegner-Gruppen (z.B. sogenannte "unheilige Allianz" jener, die weitergehen wollen als das Parlament und jener, die am geltenden Rechtsstand nichts ändern wollen).


Ein solches Referendum kann in verschiedener Art gestaltet werden. Im Kanton Bern – dort wird es "Volksvorschlag" genannt (Artikel 63 Absatz 3 Kantonsverfassung) – ist das Referendumskomitee bei der Formulierung des Gegenvorschlages frei. In der Stadt Luzern muss ein Antrag im Grossen Stadtrat (Gemeindeparlament) vorausgehen.


Im Vernehmlassungsentwurf ist das Referendum mit Gegenvorschlag als zusätzliches Volksrecht enthalten (§ 40 Absatz 1b). Die Mehrheit der Verfassungskommission sieht in diesem Instrument eine wünschbare Erweiterung der Entscheidungsmöglichkeiten. Das Referendum mit Gegenvorschlag bleibt jedoch auf Gesetze beschränkt. Eine Minderheit befürchtete, dass mit der Einführung dieser Referendumsart die Kompromissfindung im Parlament erschwert würde.


Argumente zur Diskussion


Für die Einführung des Referendums mit Gegenvorschlag (konstruktives Referendum)


Gegen die Einführung des Referendums mit Gegenvorschlag (konstruktives Referendum)


Ein weiteres neues Instrument ist die sogenannte Volksmotion. Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit, die Arbeit im Kantonsparlament zu beeinflussen. Wenn die nötige Anzahl Unterschriften zusammen kommen, wirkt die Eingabe wie eine Motion eines Ratsmitgliedes. Dieses Volksrecht besteht zum Beispiel im Kanton Solothurn (Artikel 34 Kantonsverfassung: "100 Stimmberechtigte haben das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen. Der Kantonsrat behandelt den Antrag wie eine Motion eines seiner Mitglieder.")


Im Vernehmlassungsentwurf ist die Volksmotion nicht enthalten. Die Verfassungskommission vertritt die Meinung, die Bevölkerung könne genügend engen Kontakt zu den Mitgliedern des kantonalen Parlamentes haben, um ihre Anliegen auf diese Weise einzubringen.



www.neueverfassung.lu.ch/August 2004