
Sollen neue Volksrechte eingeführt werden? Das Referendum mit Gegenvorschlag wäre ein neues Instrument oder die Volksmotion.
Bei den Referenden unterscheidet man zwischen
dem obligatorischen Referendum (d.h. eine Abstimmung findet auf jeden Fall statt, so z.B. bei Verfassungsänderungen) und
dem fakultativen Referendum (d.h. es gibt nur dann eine Abstimmung, wenn innert einer bestimmten Zeit eine festgelegte Anzahl Unterschriften dafür zusammen kommen). Das fakultative Referendum erlaubt, ein vom Grossen Rat erlassenes Gesetz zu bekämpfen. Kommt es zustande, so kann das Gesetz nur in Kraft treten, wenn die Mehrheit sich für die Vorlage ausspricht.
Mit dem "gewöhnlichen" fakultativen Referendum kann eine Gesetzesvorlage des Kantonsparlamentes bekämpft werden. Dies kann dazu führen, dass eine Vorlage als Ganzes abgelehnt wird, obwohl vielleicht nur ein oder zwei Punkte wirklich bestritten waren. Nach der Ablehnung muss die Gesetzgebungsarbeit wieder von vorne beginnen.
Das Referendum mit Gegenvorschlag erlaubt es, die Ablehnung eines vom Kantonsrat verabschiedeten Gesetzes (=Referendumselement) mit dem Vorschlag einer Alternative zum gleichen Gegenstand (=Initiativelement) zu kombinieren. Das Referendum mit Gegenvorschlag heisst auch konstruktives Referendum. Kommt ein solches Referendum zustande, kann das Volk über den Gesetzesentwurf des Parlamentes und über den Gegenvorschlag des Initiativkomitees abstimmen.
Diese Art des Referendums vermeidet die Ablehnung eines Gesetzes aufgrund des Zusammenwirkens mehrerer Gegner-Gruppen (z.B. sogenannte "unheilige Allianz" jener, die weitergehen wollen als das Parlament und jener, die am geltenden Rechtsstand nichts ändern wollen).
Ein solches Referendum kann in verschiedener Art gestaltet werden. Im Kanton Bern – dort wird es "Volksvorschlag" genannt (Artikel 63 Absatz 3 Kantonsverfassung) – ist das Referendumskomitee bei der Formulierung des Gegenvorschlages frei. In der Stadt Luzern muss ein Antrag im Grossen Stadtrat (Gemeindeparlament) vorausgehen.
Im Vernehmlassungsentwurf ist das Referendum mit Gegenvorschlag als zusätzliches Volksrecht enthalten (§ 40 Absatz 1b). Die Mehrheit der Verfassungskommission sieht in diesem Instrument eine wünschbare Erweiterung der Entscheidungsmöglichkeiten. Das Referendum mit Gegenvorschlag bleibt jedoch auf Gesetze beschränkt. Eine Minderheit befürchtete, dass mit der Einführung dieser Referendumsart die Kompromissfindung im Parlament erschwert würde.
Argumente zur Diskussion
Für die Einführung des Referendums mit Gegenvorschlag (konstruktives Referendum)
Differenzierte Entscheidmöglichkeiten
Beim gewöhnlichen Referendum kann nur Ja oder Nein gesagt werden. Neu kann einem Gesetzesentwurf ein Gegenvorschlag gegenübergestellt werden und die Stimmberechtigten könnten sich zur Vorlage des Kantonsparlamentes und zum Vorschlag des Referendumskomitees äussern.
Konstruktive Lösungen
Mit der Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zu formulieren, kann konstruktiv am Gesetzgebungsprozess mitgearbeitet werden. Es entsteht kein Scherbenhaufen, der nur weil ein oder zwei Punkte eines Gesetzes teilweise sogar aus völlig entgegen gesetzten Gründen umstritten waren.
Beschleunigung der Gesetzgebung
Wird der Gegenvorschlag angenommen, muss die Gesetzgebung nicht von vorne beginnen. Es kann ein konkretes Resultat erreicht werden.
Gegen die Einführung des Referendums mit Gegenvorschlag (konstruktives Referendum)
Weniger Kompromissbereitschaft im Parlament
Im Parlament kommen Kompromisse zustande. Mit dem Gegenvorschlagsrecht kann ein solcher Kompromiss in einem heiklen Punkt aufgebrochen werden. Damit wird das Parlament geschwächt.
Anspruchsvolles Verfahren
Das Referendum mit Gegenvorschlag führt zu einem anspruchsvollen Abstimmungsverfahren, da sowohl zur Gesetzesvorlage wie zum Gegenvorschlag Ja oder Nein gesagt werden kann. Es ist somit bei jeder Abstimmung eine Stichfrage zu stellen ("Welche Variante bevorzugen Sie, wenn beide Vorlagen angenommen werden?"). Kämen mehrere verschiedene Referenden gegen ein Gesetz zu Stande, würde das Verfahren noch schwieriger.
Aufwendiges Instrument
Das Referendum mit Gegenvorschlag ist aufwendiger für ein Initiativkomitee. Es muss diejenigen, welche das Referendum unterzeichnen sollen, vom Ungenügen der Gesetzesvorlage und von den Vorteilen des Gegenvorschlags überzeugen. Das Komitee schafft sich so doppelte Arbeit, weshalb es einfacher ist, das gewöhnliche Referendum zu ergreifen.
Ein weiteres neues Instrument ist die sogenannte Volksmotion. Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit, die Arbeit im Kantonsparlament zu beeinflussen. Wenn die nötige Anzahl Unterschriften zusammen kommen, wirkt die Eingabe wie eine Motion eines Ratsmitgliedes. Dieses Volksrecht besteht zum Beispiel im Kanton Solothurn (Artikel 34 Kantonsverfassung: "100 Stimmberechtigte haben das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen. Der Kantonsrat behandelt den Antrag wie eine Motion eines seiner Mitglieder.")
Im Vernehmlassungsentwurf ist die Volksmotion nicht enthalten. Die Verfassungskommission vertritt die Meinung, die Bevölkerung könne genügend engen Kontakt zu den Mitgliedern des kantonalen Parlamentes haben, um ihre Anliegen auf diese Weise einzubringen.
www.neueverfassung.lu.ch/August 2004

