Aus der Luzerner Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts
Als erste Luzerner Verfassung, die tatsächlich in Kraft trat und sich mit dem
modernen Verfassungsbegriff deckt, ist die Verfassung aus der Mediationsakte von 1803 zu
nennen. Diese Mediationsakte bestand aus den Verfassungen der neunzehn Kantone und einer
Bundesverfassung. Die Akte liess Napoleon Bonaparte erstellen.
Nach dem Sturz Napoleons strengten Patrizier und Stadtbürger mit einem Staatsstreich
die Rückkehr zu vorrevolutionären Zuständen an. Der Grossen Rat setzte sich
nun aus je 50 Mitglieder von Stadt und Landschaft zusammen. Der Rat ergänzte sich
vorwiegend selber und bestimmte aus seinem Kreis einen 36köpfigen Täglichen Rat,
die Regierung. 1829 und 1831 setzten sich Verfassungsrevisionen durch, die liberale
Anliegen aufnahmen (Gewaltenteilung, Volkssouveränität).
(aus: Kunstmuseum Olten, Martin Disteli 1802-1844, Ausstellungskatalog 3. Auflage 1981)
Spannungen mit der Kirche und dem Landvolk führten zu einer Verfassungsreform, die
katholisch-konservative und demokratische Forderungen verwirklichte. Das allgemeine
Stimmrecht und demokratische Mitwirkungsrechte wurden eingeführt. Die Kirche gewann
an Einfluss, z.B. in den Schulen.
Die Niederlage des Sonderbunds 1847 führte zum Bundesstaat. Die Luzerner Verfassung
von 1848 reduzierte den kirchlichen Einfluss wieder und verwirklichte liberale
Zielsetzungen.
Die Verfassung von 1848 bildet das Gerüst der geltenden Staatsverfassung vom 29.
Januar 1875. Demokratische Fortschritte brachten die Verfassungsrevisionen von 1863 und
1869. Nach der Revision der Bundesverfassung 1874 wurde die Luzerner Staatsverfassung
weiter der Entwicklung angepasst.
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Die Vorarbeiten der Verfassungs- kommission (2002 - 2005) finden Sie im Archiv.