
Allgemeines:
Nachdem die Arbeitsgruppe Wahlkreise ihre Arbeiten zur Neueinteilung der Wahlkreise abgeschlossen hatte, hat der Regierungsrat eine Projektorganisation für die Neueinteilung der Gerichts- und Verwaltungskreise eingesetzt (vgl. Planungsbericht B 158, S. 41). Mit dem Planungsbericht B 59 wurden die Ergebnisse dem Kantonsrat unterbreitet. Der Kantonsrat setzte eine Spezialkommission zur Einteilung des Kantonsgebietes ein, welche zum Abschluss ihrer Arbeiten die Motion M 448 eingereicht hat.
Der Kantonsrat hat in der Maisession 2009 vom Planungsbericht B 59 in ablehnendem Sinn Kenntnis genommen und die Motion M 448 erheblich erklärt.
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Planungsbericht Kantonsgliederung (Botschaft B 158 vom 22. August 2006) (430 KB) |
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Gerichtsbezirke:
Die Gerichtsbezirke sind heute Gegenstand eines Justizorganisationsgesetzes. Gestützt auf die Vorarbeiten der genannten parlamentarischen Spezialkommission und der Arbeiten einer Projektorganisation des Obergerichtes hatte der Regierungsrat am 15. Dezember 2009 den Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil- und Strafverfahren verabschiedet. In der Botschaft ist die neue Einteilung der Gerichtsbezirke dargelegt. Der Kantonsrat hat das Gesetz in der Maisession 2010 beraten. Es ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten (SRL Nr. 260).
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Ämter (Verwaltungsbezirke):
In der Verfassung kommen die Ämter nicht mehr vor (vgl. §§ 6, 13 Abs. 2, 73 Abs. 2 KV). Das Organisationsgesetz nennt die Ämter noch als Gliederungseinheit für die dezentralen Behörden der kantonalen Gemeindeaufsicht, den Regierungsstatthalterinnen und -statthaltern. Erlassänderungen sind geplant.
Änderung Kantonsverfassung und Änderungen Gesetze betreffend dezentrale Gemeindeaufsicht (Vernehmlassung 2012)
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Begleitbrief (627 KB) |
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Vernehmlassungsvorlage (147 KB) |
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Vernehmlassungsvorlage_Beilage (490 KB) |
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Fragebogen (54 KB) |
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Modell Projektgruppe "2 Regierungsstatthalter, 2 Kreise" (38 KB) |
Parlamentarische Vorstösse zu den Gerichts- und Verwaltungsbezirken:
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