Logo Kanton Luzern
KANTON LUZERN
Umsetzung
Verfassungsgeschichte
Archiv Totalrevision
Sitemap
HOME KONTAKT UNTERLAGEN LINKS SUCHE

Kanton Luzern mit totalrevidierter Verfassung

Am 17. Juni 2007 haben die Luzernerinnen und Luzerner die revidierte Kantonsverfassung angenommen. 64 Prozent der Stimmberechtigten sagten Ja zur Verfassung. Die Verfassung gilt ab dem 1. Januar 2008. Sie löst die Staatsverfassung von 1875 ab.

Link Verfassung des Kantons Luzern vom 17. Juni 2007

Die Kantonsverfassung enthält folgende wichtige Bestimmungen:

  • eine Präambel,
  • Grundsätze staatlichen Handelns (wie Rechtsstaatlichkeit, Solidarität, Subsidiarität, Zusammenarbeit),
  • eine Rahmenordnung für die Aufgaben von Kanton und Gemeinden,
  • eine Aktualisierung der politischen Rechte, neu unter anderem das Referendum der Gemeinden,
  • organisatorische Festlegungen zu den kantonalen Behörden (neue Bezeichnungen für Behörden, Neuordnung der obersten Gerichtsbarkeit) und zu den Gemeinden,
  • die Regelung des Verhältnisses von Staat und Kirche (bzw. der kantonalen öffentlich-rechtlichen Körperschaften).

Die neue Verfassung führt in einzelnen Bereichen direkt und sofort zu Anpassungen und Neuerungen, in anderen Bereichen müssen zunächst gesetzliche Grundlagen geschaffen oder Gesetzesbestimmungen revidiert werden. Die Rechtsetzungsaufträge der Verfassung sind im Laufe der nächsten Jahre umzusetzen.

Die Totalrevision der Staatsverfassung des Kantons Luzern von 1875 wurde im Jahr 2001 eingeleitet. Eine Verfassungskommission unter dem Vorsitz von Franz Wicki arbeitete in den Jahren 2002-2004 einen Verfassungsentwurf zuhanden des Regierungsrates aus. Ende 2005 hat der Regierungsrat den nach einer Vernehmlassung überarbeiteten Entwurf der Kantonsverfassung beschlossen und dem Kantonsrat (nach bisheriger Verfassung: Grosser Rat) zugeleitet. Das Parlament setzte eine Spezialkommission unter der Leitung von Albert Mattmann, Ebikon, ein.

Seite drucken Nach oben
Gesetzgebung

15. Dezember 2009

Botschaft B 137 zu den Entwürfen eines Gesetzes über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil- und Strafverfahren (OGB) und damit zusammenhängender Gesetzesänderungen sowie eines Kantonsratsbeschlusses. Gegenstand dieser Vorlage ist die Einteilung des Kantonsgebietes in Gerichtsbezirke.

1. September 2009

Botschaft B 125 zum Entwurf einer Anderung des Stimmrechtsgesetzes betreffend die Wahlkreise der Kantonsratswahlen. Gegenstand dieser Vorlage ist der Wahlkreisverbund Willisau-Entlebuch.

Weitere Informationen zu den Themen dieser Rubrik siehe Kapitel Umsetzung.