
Am 17. Juni 2007 haben die Luzernerinnen und Luzerner mit einer Mehrheit von 64 Prozent die neue Verfassung beschlossen. Die Verfassung gilt ab dem 1. Januar 2008. Sie löst die Staatsverfassung von 1875 ab.
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Am 12. Juni 2008 haben die eidgenössischen Räte die Verfassung des Kantons Luzern gewährleistet, d.h. genehmigt.
Die Kantonsverfassung ist der ranghöchste Erlass der Luzerner Rechtsordnung und geht den Gesetzen vor.
Sie enthält folgende wichtige Bestimmungen:
eine Präambel,
Grundsätze staatlichen Handelns (wie Rechtsstaatlichkeit, Solidarität, Subsidiarität, Zusammenarbeit),
eine Rahmenordnung für die Aufgaben von Kanton und Gemeinden,
eine Aktualisierung der politischen Rechte, neu unter anderem das Referendum der Gemeinden,
organisatorische Festlegungen zu den kantonalen Behörden (z.B. neue Bezeichnungen für die Behörden, Neuordnung der obersten Gerichtsbarkeit) und zu den Gemeinden,
die Regelung des Verhältnisses von Staat und Kirche (bzw. der kantonalen öffentlich-rechtlichen Körperschaften).
Die neue Verfassung führt in einzelnen Bereichen direkt und sofort zu Anpassungen und Neuerungen, in anderen Bereichen müssen zunächst gesetzliche Grundlagen geschaffen oder Gesetzesbestimmungen revidiert werden. Hinweise zu den Rechtsetzungsaufträgen der Verfassung finden Sie unter der Rubrik Umsetzung.
Die Totalrevision der Staatsverfassung des Kantons Luzern von 1875 wurde im Jahr 2001 eingeleitet. Eine Verfassungskommission unter dem Vorsitz von Franz Wicki arbeitete in den Jahren 2002-2004 einen Verfassungsentwurf zuhanden des Regierungsrates aus. Ende 2005 hat der Regierungsrat den nach einer Vernehmlassung überarbeiteten Entwurf der Kantonsverfassung beschlossen und dem Kantonsrat (nach bisheriger Verfassung: Grosser Rat) zugeleitet. Das Parlament setzte eine Spezialkommission unter der Leitung von Albert Mattmann, Ebikon, ein.
3. April 2012
Der Regierungsrat beauftragt das Justiz- und Sicherheitsdepartement mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Entwurf einer Änderung des § 73 Absatz 2 der Kantonsverfassung betreffend die kantonale Aufsicht über die Gemeinden.
6. Dezember 2011
Botschaft B 25 zu Entwürfen von Gesetzesänderungen zur Schaffung eines Kantonsgerichtes und zu weiteren Organisationsänderungen im Justizwesen des Kantons Luzern: Gegenstand dieser Vorlage ist unter anderem ein Mantelerlass für die Zusammenführung von Obergericht und Verwaltungsgericht zum Kantonsgericht.
27. November 2011
Volksinitiative "Mit(be)stimmen!": Die Stimmberechtigten lehnen eine Ergänzung der Kantonsverfassung ab, welche die Gemeinden dazu ermächtigt hätte, niederlassungsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern das Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten zu gewähren.

